1930er-Jahre Immobilie: Historischer Charme trifft modernen Wohnkomfort
Diese bezaubernde Immobilie aus dem Jahr 1935 vereint den zeitlosen Charme historischer Architektur mit modernen Annehmlichkeiten. Auf mehreren Ebenen bietet sie vielseitige Wohnmöglichkeiten und ist sowohl für Familien als auch Kapitalanleger ideal geeignet.
Das Hochparterre beherbergt eine großzügige Wohnung, die 2022 modernisiert wurde. Diese Einheit beeindruckt mit hohen Decken, hochwertigen Dielenböden und einem modernen Badezimmer mit Fenster, Fliesen, Waschbecken und WC. Zudem verfügt sie über eine Terrasse mit Zugang zum Garten, was die Nutzungsmöglichkeiten als stilvollen Hauptwohnsitz oder attraktive Mietfläche noch erweitert.
Das Obergeschoss und Dachgeschoss bilden eine weitläufige Einheit mit 5,5 Zimmern. Eine große Wohnküche lädt zu gemeinsamen Mahlzeiten und geselligem Beisammensein ein, während zwei Balkone zusätzlichen Raum im Freien bieten. Mit zwei modern ausgestatteten Bädern eignet sich diese Einheit perfekt für eine größere Familie oder die Aufteilung in zwei separate Wohnbereiche.
Der Dachspitz bietet zusätzlichen Stauraum und kann bei Bedarf ausgebaut werden, was weiteres Potenzial für zukünftige Erweiterungen eröffnet. Im Untergeschoss befinden sich der Heizungsraum, ein Waschkeller und zusätzliche Abstellflächen. Während die Hochparterre-Wohnung bereits modernisiert wurde, bieten die übrigen Bereiche eine solide Grundlage für individuelle Anpassungen und Renovierungen.
Die Immobilie liegt in einer ruhigen Wohngegend mit hervorragender Verkehrsanbindung. Öffentliche Verkehrsmittel, Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Freizeiteinrichtungen sind in unmittelbarer Nähe. Insgesamt bietet diese Immobilie eine einzigartige Kombination aus historischem Charme und modernem Wohnkomfort.
Die Immobilie verfügt über enormes Potenzial: Eine Aufstockung, eine luxuriöse Sanierung der oberen Einheiten sowie der Ausbau des Dachgeschosses sind möglich, wodurch bis zu drei separate Wohneinheiten geschaffen werden können.
Laim: Wo Tradition auf Moderne trifft – Ein lebendiger Stadtteil im Herzen Münchens
Lage
Laim, ein lebendiger Stadtteil im Westen Münchens, ist geprägt von einer gelungenen Mischung aus Tradition und Moderne. Historische Altbauten stehen hier neben modernen Wohnkomplexen, und diese Vielfalt spiegelt sich auch im Alltag der Bewohner wider.
Die Fürstenrieder Straße, eine Hauptverkehrsader, durchzieht das Zentrum von Laim und bietet eine breite Palette an Einkaufsmöglichkeiten, von kleinen Boutiquen bis hin zu Supermärkten. Hier trifft man auf eine lebendige Atmosphäre, die von Cafés, Restaurants und Geschäften geprägt ist und zum Flanieren einlädt.
Entlang der Nymphenburger Straße und der Landsberger Straße erstrecken sich weitere Geschäfte und Lokale, die das Viertel mit Leben erfüllen. Ob traditionelle bayerische Gasthäuser oder internationale Küche, die gastronomische Vielfalt ist groß und bietet für jeden Geschmack etwas Passendes.
Der Laimer Anger, ein grüner Park mit Spielplätzen und Ruhezonen, bildet einen beliebten Treffpunkt für Familien und Erholungssuchende. Hier kann man die Natur genießen und dem städtischen Trubel für eine Weile entfliehen.
Dank seiner ausgezeichneten Verkehrsanbindung über die S-Bahn und U-Bahn ist Laim optimal an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden. Dies macht es einfach, sich in der Stadt zu bewegen und ermöglicht es den Bewohnern, schnell in das Stadtzentrum zu gelangen oder Ausflüge in die Umgebung zu unternehmen.
Insgesamt bietet Laim eine hohe Lebensqualität und eine angenehme Wohnatmosphäre. Die Kombination aus urbanem Leben und grünen Oasen macht den Stadtteil zu einem attraktiven Wohnort für Menschen jeden Alters und Lebensstils
Umgebung
Ausstattung
- Baujahr: 1935
- dichte Hecken bieten Sichtschutz und Privatsphäre
- Zwei leerstehende Einheiten: Hochparterre-Wohnung und Maisonette-Wohnung
- Potenzial: Aufstockung möglich, Luxus-Sanierung der oberen Einheit möglich, Ausbau Dachgeschoss, drei Einheiten möglich
- historisches Holz-Treppenhaus
- originales Eichen-Fischgrätparkett und Stabparkett im Hochparterre und Obergeschoss
- Laminat im Dachgeschoss
- originale, weiß lackierte Kassettentüren
- modernisiertes Bad (2022) im Hochparterre: Helle Fliesen, Wanne, Glas-Eckdusche, Waschbecken mit Unterschrank, beleuchteter Spiegelschrank, Handtuchheizkörper, WC
- Bäder im Obergeschoss und Dachgeschoss
- Waschmaschinenanschluss im Bad
- Kunststofffenster, 2-fach verglast
- manuelle Rollläden
- Gegensprechanlage auf allen drei Etagen
- drei Einzelgaragen
Wohnfläche
- Diele: ca. 7,39 m²
- Bad: 5,78 m²
- Abstell: 0,52 m²
- Küche: 16,43 m²
- Kinderzimmer: 12,67 m²
- Schlafzimmer: 25,84 m²
- Wohnzimmer: 21,35 m²
- Terrasse: ca. 11,12 m² / 2 = ca. 5,56 m²
Obergeschoss:
- Diele: 7,97 m²
- Bad: 5,78 m²
- Abstell: 0,52 m²
- Küche: 12,90 m²
- Speisekammer: 3,40 m²
- Schlafzimmer: 12,67 m²
- Wohnzimmer: 21,20 m²
- Esszimmer: 21,35 m²
- Balkon: ca. 4,84 m² / 2 = 2,42 m²
Dachgeschoss:
- Treppenhaus: 2,47 m²
- Bad: 9,04 m²
- Flur/Treppe: 13,11 m²
- Zimmer 1: 14,54 m²
- Zimmer 2: 19,25 m²
- Zimmer 3: 6,70 m²
- Gesamtwohnfläche: ca. 248,86 m²
- Gesamtnutzfläche: ca. 360,86 m²
Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen:
Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Die Wohnfläche eines Wohnheims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch die Bewohner bestimmt sind.
Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen, wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören.
Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:
Zubehörräume, insbesondere: Kellerräume, Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen, Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen, sowie Geschäftsräume. (Auszug aus der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung – WoFlV vom 25.11.2003)
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