Vermietete 3-Zimmer-Wohnung in S-Bahn-Nähe
Die helle 3-Zimmer-Wohnung befindet sich im 2. Obergeschoss eines gepflegten Mehrfamilienhauses aus dem Jahr 1968. Sie wurde 2023 umfassend saniert und präsentiert sich in modernem, ansprechendem Zustand. Der gut geschnittene Grundriss bietet einen großzügigen Wohnbereich mit Zugang zu einem großen, teilweise überdachten Westbalkon – ideal zum Entspannen in der Abendsonne.
Die Wohnanlage ist ruhig und gepflegt, umgeben von weitläufigen Gemeinschaftsgrünflächen, die ein angenehmes, grünes Umfeld schaffen.
Die Infrastruktur ist hervorragend: Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Schulen und Kindergärten befinden sich in unmittelbarer Nähe. Der nahegelegene S-Bahnhof Fasanenpark bietet eine direkte Anbindung an München, und auch die Autobahnen A8 und A995 sind schnell erreichbar.
Die Wohnung ist seit dem 01.08.2023 für eine monatliche Kaltmiete von 1.100 € vermietet.
Lebensqualität mit praktischer Anbindung: Wohnen in Unterhaching
Lage
Unterhaching ist eine dynamische Gemeinde im Landkreis München, nur rund zehn Kilometer von der bayerischen Landeshauptstadt entfernt. Die Lage vereint das Beste aus zwei Welten: die Ruhe und Überschaubarkeit einer Kleinstadt mit der unmittelbaren Nähe zu den vielfältigen Angeboten einer Metropole.
Die Verkehrsanbindung ist hervorragend: Mit der S-Bahn-Linie S3 gelangt man schnell und bequem ins Zentrum Münchens. Darüber hinaus ermöglichen die Autobahnen A8 und A995 eine optimale Erreichbarkeit der umliegenden Regionen.
Hohe Lebensqualität spiegelt sich im Alltag wider: Zahlreiche Grünflächen, Parks und Freizeitmöglichkeiten schaffen Raum zur Erholung. Der angrenzende Perlacher Forst lädt zu ausgedehnten Spaziergängen, Radtouren und sportlichen Aktivitäten ein. Auch das Sportzentrum Unterhaching sowie verschiedene Vereine bieten ein breites Angebot für Bewegung und Freizeitgestaltung.
Familien profitieren von einer sehr guten Infrastruktur. Schulen, Kindertagesstätten und vielfältige Einkaufsmöglichkeiten befinden sich direkt vor Ort. Die medizinische Versorgung ist durch Arztpraxen, Apotheken und das nahegelegene Helios Klinikum München Süd sichergestellt.
Darüber hinaus ist Unterhaching bekannt für ein reges kulturelles und gesellschaftliches Leben. Zahlreiche Veranstaltungen, Märkte und ein aktives Vereinswesen tragen zu einer starken Gemeinschaft bei. Dank der Nähe zu München eröffnen sich zudem vielfältige kulturelle Möglichkeiten – von Theatern über Museen bis hin zu Konzerten.
Unterhaching verbindet urbanen Komfort mit naturnaher Erholung und schafft so ein ideales Umfeld für Familien, Berufspendler und alle, die Wert auf ein lebenswertes Wohnumfeld legen.
Umgebung
Ausstattung
- Baujahr 1968, umfassend saniert 2023
- 3 Zimmer
- 2. Obergeschoss (3. Etage)
- Badezimmer mit Waschmaschinenanschluss
- separates Gäste-WC
- Großzügiger Wohnbereich mit Westbalkon (teilweise überdacht)
- helle, moderne Ausstattung
- gepflegtes Mehrfamilienhaus mit Gemeinschaftsgrünflächen
- ruhige Lage mit guter Infrastruktur
- Duplex-Stellplatz á 20.000 €
- Seit 01.08.2023 vermietet, Kaltmiete 1.100 €
Wohnfläche
- Bad: ca. 3,87 m²
- WC: ca. 1,52 m²
- Küche: ca. 6,77 m²
- Wohn - und Essbereich: ca. 23,98 m²
- Schlafzimmer: ca. 17,52 m²
- Schlafzimmer: ca. 16,43 m²
- Balkon/Terrasse: ca. 28,25 m² / 2 = ca. 14,13 m²
- Gesamtwohnfläche: ca. 90,74 m²
- Gesamtnutzfläche: ca. 104,86 m²
Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen:
Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Die Wohnfläche eines Wohnheims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch die Bewohner bestimmt sind.
Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen, wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören.
Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:
Zubehörräume, insbesondere: Kellerräume, Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen, Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen, sowie Geschäftsräume. (Auszug aus der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung – WoFlV vom 25.11.2003)
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