Modernes Wohnen mit ca. 70 m² Privatgarten
Diese moderne 2-Zimmer-Wohnung in München-Freiham überzeugt mit einem individuellen Grundriss, einer hochwertigen Ausstattung und einem außergewöhnlich großzügigen Außenbereich. Das im Jahr 2020 errichtete Objekt bietet zeitgemäßen Wohnkomfort und ist derzeit vermietet, wodurch es sich besonders als attraktive Kapitalanlage eignet. Der helle Wohn- und Essbereich öffnet sich zur großzügigen Terrasse und dem ca. 70 m² großen Privatgarten, der viel Platz zum Entspannen und Verweilen im Freien bietet. Hochwertiger Parkettboden sorgt in den Wohnräumen für eine warme und elegante Atmosphäre. Die Einbauküche ist bereits vorhanden und fügt sich harmonisch in das Wohnkonzept ein. Das Badezimmer ist mit einer Badewanne sowie einem praktischen Waschmaschinenanschluss ausgestattet. Abgerundet wird das Angebot durch einen Einzelstellplatz, der komfortables Parken ermöglicht. Insgesamt vereint diese Wohnung modernes Wohnen, eine durchdachte Raumaufteilung und einen großzügigen Garten mit einer attraktiven Vermietungssituation in einem zukunftsorientierten Münchner Stadtteil. Die aktuellen Mieteinnahmen belaufen sich auf € 1.270,- Kaltmiete und € 1.500,- Warmmiete. Das Mietverhältnis besteht seit dem 01.11.2023.
Urban wohnen mit hoher Lebensqualität
Lage
Freiham zählt zu den spannendsten Entwicklungsgebieten Münchens und steht für modernes Wohnen in einem zukunftsorientierten Stadtteil. Das Quartier verbindet zeitgemäße Architektur, großzügige Grünflächen und eine hervorragend geplante Infrastruktur zu einem attraktiven Lebensumfeld für Familien, Berufstätige und alle, die urbanes Leben mit hohem Wohnkomfort verbinden möchten.
Charakteristisch für Freiham ist die gelungene Verbindung von Stadt und Natur. Zahlreiche Grünzüge, Spiel- und Freizeitflächen sowie nahegelegene Erholungsgebiete schaffen vielfältige Möglichkeiten für Sport, Entspannung und Aktivitäten im Freien. Der weitläufige Landschaftspark Freiham bildet dabei einen zentralen Treffpunkt für Anwohner und Besucher.
Das Viertel verfügt über ein umfassendes Angebot an Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Moderne Schulen, Kindertagesstätten sowie vielfältige Freizeit- und Sportangebote machen den Stadtteil besonders attraktiv für Familien. Ergänzt wird dies durch ein stetig wachsendes Nahversorgungsangebot mit Supermärkten, Geschäften des täglichen Bedarfs, gastronomischen Betrieben sowie medizinischen Einrichtungen.
Auch verkehrstechnisch überzeugt Freiham mit einer ausgezeichneten Anbindung. Die S-Bahn ermöglicht eine schnelle Verbindung in die Münchner Innenstadt, während die nahegelegenen Autobahnen und Hauptverkehrsachsen eine komfortable Erreichbarkeit des gesamten Stadtgebiets sowie des Umlands gewährleisten.
Freiham steht für ein modernes, nachhaltiges und lebenswertes Wohnkonzept. Der Stadtteil vereint innovative Stadtplanung, hohe Aufenthaltsqualität und beste Zukunftsperspektiven zu einem Umfeld, das urbanes Leben neu definiert.
Umgebung
Ausstattung
- helles Wohnambiente
- ca. 70 m² Garten
- West/Nord Ausrichtung
- überdachte Terrasse
- Einbauküche samt Geräten
- Parkettboden
- großes Badezimmer mit Wanne
- individueller Grundriss
- bodentiefe Fenster
- 3-fach-Verglasung
- Einzellstellplatz á € 30.000,-
Wohnfläche
- Wohn-/ Ess-/ Kochbereich: ca. 28,06 m²
- Diele: ca. 7,13 m²
- Bad: ca. 5,78 m²
- Schlafen: ca. 11,27 m²
- Terrasse: ca. 6,27 m² /2 = ca. 3,13 m²
- Gesamtwohnfläche: ca. 55,4 m²
- Gesamtnutzfläche: ca. 58,51 m²
Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen:
Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Die Wohnfläche eines Wohnheims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch die Bewohner bestimmt sind.
Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen, wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören.
Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:
Zubehörräume, insbesondere: Kellerräume, Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen, Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen, sowie Geschäftsräume. (Auszug aus der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung – WoFlV vom 25.11.2003)
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