Die neue ImmoWertV 2022

20. Januar 2022
Test News

Die Immobilienbewertung ist der erste Schritt eines jeden erfolgreichen Grundstücksverkaufs. Nur mit einer marktgerechten und realistischen Preisvorstellung finden Sie auch den passenden Käufer.. Bislang wurden die Richtlinien für Wertermittlungsverfahren noch in sechs unterschiedlichen Regelungswerken festgehalten – für eine Vereinheitlichung und besseren Nutzbarkeit dieser Regeln wurde am 25.06.2021 die ImmoWertV vom Bundesrat endgültig beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Wir verraten Ihnen, welche Richtlinien für Grundstücksbewertungen im Rahmen der ImmoWertV gelten.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf: 089 - 66 67 68 90

 

 

Die ImmoWertV in Kürze
 

Die neue ImmoWertV, die am 01.01.2022 in Kraft treten wird, ersetzt die bislang geltenden Regelwerke ImmoWertV 2020, Bodenrichtwertlinie (BRW-RL), Sachwertrichtlinie (SW-RL), Vergleichswertrichtlinie (VW-RL), sowie die Ertragswertrichtlinie (EW-RL) und beinhaltet ebenfalls Teile der Wertermittlungsrichtlinien von 2006. Mit der neuen Immobilienwertermittlungsverordnung soll eine bundesweite Vereinheitlichung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten und Bodenrichtwerte geschaffen werden. Dabei wurden Änderungen gegenüber bisherigen Vorgaben nur bedingt vorgenommen. Das Ziel der neuen ImmoWertV ist eine leichtere Anwendung und höhere Nutzerfreundlichkeit.

 

Der Fokus liegt dabei auf:

  • Grundstücken
  • Grundstücksteilen
  • Bestandteilen und Zubehör von Grundstücken
  • grundstücksgleiche Rechte
  • Rechte an Grundstücken
  • grundstücksbezogenen Belastungen

Die Verordnung ist anzuwenden bei

  • der Ermittlung von Verkehrs- bzw. Marktwerten
  • der Ermittlung von für die Bewertung erforderlichen Daten


Welche Daten sind für die Wertermittlung notwendig?

 

Über eine online-Immobilienbewertung können Sie sich oftmals bereits einen groben Überblick über einen möglichen Verkaufspreis Ihrer Immobilien, beziehungsweise Ihres Grundstücks verschaffen. Dabei können jedoch nur in bedingtem Umfang individuelle Merkmale und Besonderheiten berücksichtigt werden, die einen großen Einfluss auf den Wert Ihres Grundstücks haben können.

Für eine fundierte Immobilienbewertung sollten erprobte Verfahren wie das Vergleichswert-, Ertragswert und das Sachwertverfahren oder mehrere der genannten Ansätze herangezogen werden. Dabei werden die allgemeinen Wertverhältnisse des Grundstücks über marktgerechte Eingangsparameter, z.B. Vergleichspreise, Vergleichsfaktoren, Indexreihen und Liegenschaftszinssätze ermittelt. Für einen marktangepassten Verfahrenswert werden zusätzlich Sachwertfaktoren, sowie Zu- oder Abschläge berücksichtigt.

Gut zu wissen: Für die Wertermittlung werden nur solche Grundstücksmerkmale berücksichtigt, denen der Grundstücksmarkt auch einen Werteinfluss zuweist.


Wichtige Grundstücksmerkmale für die Immobilienbewertung

 

Zu den relevanten Grundstückmerkmalen zählen all jene Faktoren, die wertbeeinflussend sind und auf dem Grundstücksmarkt regelmäßig auftreten. Diese werden bei der Ermittlung eines vorläufigen Verfahrenswerts nach 36 Absatz 2 Nummer 1 berücksichtigt.

 

Für eine fundierte und sichere Immobilienbewertung wird sich auf Daten der örtlich zuständigen Gutachterausschüsse berufen. Sollten dort keine geeigneten Daten zu Kaufpreisen, Bodenrichtwerten oder sonstigen Daten zur Verfügung stehen, können auch Informationen anderer Gutachterausschüsse oder Stellen herangezogen werden.

Typische Grundstücksmerkmale sind:

  • Entwicklungszustand
  • Nutzung
  • Lagemerkmale
  • Ertragsverhältnisse
  • Grundstücksgröße und -zuschnitt
  • Bodenbeschaffenheit
  • bei bebauten Grundstücken (Größe, Ausstattung, Qualität, Zustand und Alter)
  • bei landwirtschaftlichen Grundstücken (Dauerkulturen, Bestockung)
  • grundstücksbezogene Rechte und Belastungen

Sonstige erforderliche Daten sind:

  • Indexreihen
  • Umrechnungskoeffizienten
  • Vergleichsfaktoren
  • Liegenschaftszinssätze
  • Sachwertfaktoren
  • Erbbaurechts- und Erbbaugrundstückskoeffizienten


Fazit zur neuen ImmoWertV 2021

 

Es war seit Langem überfällig, dass die Regelungen und Richtlinien für Immobilienbewertungen, beziehungsweise Grundstücksbewertungen in einem übersichtlichen und anwenderfreundlichen Regelwerk zusammengefasst werden. Das ist mit der neuen ImmoWertV von 2021 gelungen.

Da kaum Änderungen an den bisherigen Richtlinien vorgenommen wurden, ändert sich weder für Immobilienmakler und Gutachter, noch für Sie als Eigentümer viel. Auch weiterhin bewerten wir Ihre Immobilie individuell und anhand der gängigen Merkmale, um so Ihr Grundstück in München zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen.

Sie haben weitere Fragen? Wir beraten Sie gern zu Ihrem Anliegen. Vereinbaren Sie jetzt Ihren kostenlosen & unverbindlichen Beratungstermin bei einem unserer kompetenten Berater.

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