RATGEBER ERBE
IMMOBILIE IN MÜNCHEN GEERBT
WAS NUN?
Eine Immobilie in München vererbt zu bekommen scheint auf den ersten Blick ein absoluter Glücksfall zu sein, fast nirgendwo in Deutschland ist Wohneigentum so wertvoll wie in der bayerischen Hauptstadt. Doch schnell tauchen viele Sorgen auf: Wird die Immobilie zum Streitfall in einer Erbengemeinschaft? Welche Kosten kommen auf den Erben zu? Erbe ich mit der Immobilie vielleicht auch Schulden?
Seit 1997 sind wir als Immobilienmakler in München und Umgebung tätig und haben schon viele Erben mit Ihren Immobilien betreut. Wir wissen worauf es ankommt, welche Möglichkeiten Sie haben und wo mögliche Schwierigkeiten liegen. Gerne beraten wir auch Sie zu Ihrer Erbimmobilie – vereinbaren Sie einfach einen kostenfreien & unverbindlichen Beratungstermin. Weitere Informationen finden Sie außerdem in unserem kostenlosen Ratgeber zur Erbimmobilie.
Wenn Sie eine Immobilie erben, werden Sie nicht nur der rechtmäßige Eigentümer eben dieser, sondern auch Rechtsnachfolger des Erblassers. Mit der Immobilie erben Sie also nicht nur die zugehörigen Rechte, sondern auch die rechtlichen Verpflichtungen. Das schließt mögliche Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers mit ein.
Informieren Sie sich als Erbe einer Immobilie ausführlich über die finanziellen Aspekte hinter der Immobilie. Nehmen Sie Ihr Recht als eingesetzter Erbe wahr und sichten Sie das Grundbuch. Darin sind die Immobilie betreffende Belastungen, Hypotheken und weitere Verbindlichkeiten verzeichnet.
Auch eine belastete Immobilie kann ein Gewinn für Sie sein, wenn der Verkehrswert der Immobilie im Vergleich zur Belastung eine entsprechende Höhe hat. Bevor Sie die Entscheidung treffen das Erbe auszuschlagen oder anzunehmen, sollten Sie Ihre Immobilie einer professionellen Wertschätzung unterziehen.
Mit unserer Onlinebewertung erhalten Sie binnen weniger Minuten einen groben Schätzwert für Ihre Planung. In einem kostenlosen Beratungsgespräch vor Ort ermitteln wir einen realistischen Verkehrswert für die geerbte Immobilie.
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In diesem kostenlosen Ratgeber erfahren Sie, welche Möglichkeiten sich Ihnen im Falle eines Erbes für Ihre Immobilie bieten. Sollen Sie das Haus verkaufen oder behalten? Und wie verhält es sich bei einer Erbengemeinschaft?
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ALLEINERBE ODER ERBENGEMEINSCHAFT?
Besonders wichtig ist die Auseinandersetzung mit der Erbform und den zugehörigen Besonderheiten. Sind Sie der alleinige Erbe, so werden Sie auch der alleinige Rechtsnachfolger und somit Verantwortliche für zugehörigen Pflichten. Sind mehrere Personen als Erben der Immobilie benannt, so treten Sie das Erbe als eine sogenannte Erbengemeinschaft an.
Als Erbengemeinschaft verwaltet man den Nachlass als Gemeinschaft. Somit muss auch das weitere Vorgehen einstimmig und gemeinschaftlich abgestimmt werden. An Immobilien hängen oftmals viele Erinnerungen und Emotionen, Entscheidungen werden deshalb selten rational betrachtet. Das kann schnell zu Uneinigkeit und Streit innerhalb der Erbengemeinschaft führen. Ziehen Sie deshalb zur Entscheidungsfindung einen neutralen Partner zu rate. Wir, als Immobilienmakler in München bewerten Ihre Situation aus einer professionellen Perspektive und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf. Auch Ihre Hausbank berät Sie gern für Szenarien wie der Auszahlung von einzelnen Erben.
GEERBTE IMMOBILIE BEHALTEN ODER VERKAUFEN?
Mit einer geerbten Immobilie ergeben sich verschiedene Möglichkeiten. Möchte man sich den Traum vom Eigenheim verwirklichen und die Immobilie selbst nutzen? Nutzt man das Geld aus dem Verkauf für das Ablösen eines eigenen Kredits oder erfüllt sich einen langersehnten Traum? Vermietet man die Immobilie vorübergehend und schiebt die Entscheidung nach hinten?
Als Erbe einer Immobilie stehen Ihnen viele Wege offen, wir als Ihr Immobilienmakler in München stehen Ihnen beratend zur Seite:
Bevor Sie sich für die Eigennutzung einer geerbten Immobilie entscheiden, müssen Sie sich einige Fragen stellen. Auch, wenn Sie durch das Wohnen im Eigentum die Kosten für die Miete sparen, kommen neben den Steuern einige Kosten auf Sie zu.
Bewerten Sie die geerbte Immobilie vor einer Entscheidung kritisch und holen Sie sich Kostenvoranschläge ein:
Beachten Sie bei Ihrer Entscheidung, dass Sie in vielen Fällen des Eigenbedarfs die Erbschaftssteuer umgehen können. Investitionen in die geerbte Immobilie, um sie an den Eigenbedarf anzupassen, können sich also finanziell lohnen!
Bei Einfamilienhäusern und Wohnungen lohnen sich Vermietungen selten, da die Instandhaltungskosten nicht vollständig auf den Mieter umgelegt werden können. Die durch die Vermietung entstehenden Pflichten als Vermieter und die zugehörigen Verwaltungsaufgaben werden selten wirtschaftlich durch die Mieteinnahmen abgedeckt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie sich selbst mit der Verwaltung einer Immobilie wenig auskennen.
Die Entscheidung für die Vermietung einer geerbten Immobilie muss aber nicht aus der rein wirtschaftlichen Perspektive gefällt werden. Sie leben in einer anderen Stadt und der Umzug nach München wäre für Sie zwar jetzt nicht möglich, in Zukunft aber denkbar? Dann vertrauen Sie bei der Suche nach Mietern einem erfahrenen Immobilienmakler in München. Wir finden für Sie nicht nur den idealen Mieter, sondern ermitteln auch einen marktgerechten Mietpreis.
Der Verkauf einer geerbten Immobilie verschafft Ihnen als Erbe die finanzielle Freiheit, die sich der Erblasser sicherlich für Sie gewünscht hat. Beachten Sie bei einer Erbengemeinschaft, dass die Entscheidung für den Verkauf einer geerbten Immobilie gemeinsam getroffen werden muss.
Um Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich vor dem Verkauf einer Immobilie unbedingt informieren, ob Spekulationssteuer anfallen würde.
Als erfahrener Immobilienmakler in München betreuen wir Sie gerne bei allen Fragen rund um das Thema Immobilienverkauf. Als Ihr Makler liefern wir Ihnen das Rundum-sorglos-Paket, finden den idealen Käufer und verhandeln einen Top-Preis, damit das Erbe einer Immobilie für Sie zum Glücksfall wird!
Unsere Auszeichnungen
WELCHE STEUERN FALLEN BEIM ERBE EINER IMMOBILIE AN?
Als Immobilienmakler in München kennen wir uns bestens mit Ihrer Situation als Hauserbe aus und geben gern unser ganzen Wissen an Sie weiter. Wenn Sie die Höhe der zu erwartenden Steuern ermitteln möchten oder sich über Wege informieren wollen, Steuern zu sparen, dann empfehlen wir Ihnen gerne einen Steuerberater aus unserem Netzwerk.
Als Erbe einer Immobilie steht Ihnen ein Freibetrag zu, dessen Höhe laut Gesetz vom Verwandtschaftsgrad abhängt. Übersteigt der Wert Ihres Erbes den für Sie zutreffenden Freibetrag, so muss auf den überschüssigen Betrag die Erbschaftssteuer gezahlt werden. Auch die Erbschaftssteuerklasse richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad.
Die sogenannte Spekulationssteuer bezeichnet die Steuer auf einen Gewinn, der aus privaten Veräußerungsgeschäften eines Wirtschaftsgutes zustande kommt. Ob eine Spekulationssteuer fällig wird oder nicht, hängt von der jeweiligen Spekulationsfrist ab.
Spekulationssteuer betrifft die wenigsten Erben einer Immobilie, denn häufig hat der Erblasser das Haus zuvor mehr als 10 Jahre selbst bewohnt. Somit ist die Spekulationsfrist von 10 Jahren, beginnend mit der Unterschrift des Kaufvertrages, meist schon abgelaufen. Da Sie das Haus nicht kaufen sondern erben, läuft die Spekulationsfrist einfach weiter.
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Unsere Kunden schätzen an unserer Arbeit vor allem unsere Kompetenz, Schnelligkeit und Hilfsbereitschaft. Aber auch unsere Professionalität bei der Betreuung und während der Abwicklung des Verkaufsprozesses sowie unser Einsatz werden immer wieder genannt.
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