RATGEBER SCHEIDUNG
SCHEIDUNG & HAUS
WAS NUN?
Normalerweise wird bei einer Scheidung das Vermögen unter den Ehepartnern aufgeteilt. Im Falle des Besitzes einer Immobilie kann ein Scheidungsfall jedoch schnell einige Fragen aufwerfen. Was passiert mit dem gemeinsamen Haus oder der Wohnung bei einer Scheidung?
Wir von Graf Immobilien sind seit 1997 Ihr regionaler Makler in München und Umland. In den vielen Jahren unserer Maklertätigkeit haben wir schon einige Ehepaare in der Scheidung betreut und uns um Ihre gemeinsame Immobilie gekümmert. Wir kennen uns also mit den Problemen aus, die eine Immobilie in der Scheidung mit sich bringt. Gerne beraten wir auch Sie – vereinbaren Sie dafür einfach einen kostenfreien und unverbindlichen Beratungstermin. Wir sind für Sie da.
Zunächst einmal müssen Sie und Ihr Ehepartner klären, wem das gemeinsame Haus gehört. Der Güterstand wird in der Ehe meist durch den gesetzlichen Regelfall der Zugewinngemeinschaft dargestellt, insofern im Vorfeld ein Ehevertrag geschlossen wurde, eine andere Regelung vorsieht. Kommt es bei einer Zugewinngemeinschaft zur Scheidung, muss das Vermögen, über welches beide Ehepartner seit Bestehen der Ehe verfügen, ausgeglichen werden. Es kommt zum sogenannten Zugewinnausgleich, bei dem ein finanzieller Ausgleich des hinzugewonnen Vermögens während der Ehe vorgenommen wird.
Eine Immobilie als Vermögensgegenstand lässt sich jedoch nicht einfach teilen. Beide Ehepartner müssen daher im Voraus klären, wie die Immobilie finanziell untereinander aufgeteilt werden soll. Können sich beide Ehepartner nicht einigen, entscheidet ein Gericht.
Der Prozess der Scheidung kann, wenn es sich um eine Immobilie als gemeinsames Vermögen handelt, durch den Ehevertrag erleichtert werden. Im Ehevertrag ist genau geregelt, wie sich die Vermögensaufteilung im Falle einer Scheidung vollzieht. Weiterhin regeln Einträge im Grundbuch die Aufteilung der Immobilie als Vermögensgegenstand. Ist im Grundbuch nur einer der Ehepartner eingetragen, gehört diesem Partner auch die Immobilie alleine. In diesem Fall kann der Ehepartner, dem das Objekt gehört, dieses verkaufen oder weiterhin selber nutzen.
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SCHEIDUNG – WAS PASSIERT MIT DER GEMEINSAMEN IMMOBILIE?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, mit einer Immobilie nach einer Scheidung umzugehen. In jedem Fall ist es wichtig, den Marktwert des Hauses zu kennen. Wir, als Immobilienmakler in München, kennen uns auf dem Münchner Immobilienmarkt bestens aus und sind Experte für die realistische Bewertung von Immobilien. Gerade bei einer Scheidung sollten Sie ein professionelles Wertgutachten anfertigen lassen. Dieses wird nämlich spätestens dann notwendig, wenn der Zugewinnausgleich berechnet wird oder eine gerichtliche Entscheidung ansteht.
Die Entscheidung das Haus oder die Wohnung zu verkaufen wird häufig getroffen. Der Erlös des Verkaufs wird anschließend, je nach Eigentumsanteilen der Ehepartner und unter Berücksichtigung des Zugewinnausgleichs untereinander aufgeteilt. Bestehen noch nicht getilgte Kredite für die Immobilie, müssen diese zuvor getilgt werden.
Ohne Zustimmung des anderen Ehepartners darf der Eigentumsanteil eines Partners, wenn dieser den wesentlichen Teil des Vermögens ausmacht, nicht einfach verkauft oder verschenkt werden. Eine Ausnahme stellt ein Nießbrauchsrecht des verkaufenden Ehepartners dar. Ist dieses Recht ins Grundbuch eingetragen, verbleibt das Nutzungsrecht für den Ehepartner der verkaufen möchte und die Zustimmungspflicht des anderen Partners greift nicht.
Wenn einer der Ehepartner bspw. in der Immobilie wohnen bleiben möchte, besteht die Möglichkeit den anderen Partner für seinen Eigentumsanteil ausbezahlt. Dazu muss jedoch die beteiligte Bank den Partner, der ausbezahlt werden von der gemeinsamen Haftung befreien.
Kommt es bei einer gemeinsamen Immobilie zur Scheidung ist es ratsam die Folgen bereits so früh wie möglich zu klären. Auch wenn diese Gespräche am Anfang einer Ehe als sehr unangenehm empfunden werden, sollten sie im besten Fall bereits zu diesem Zeitpunkt besprochen werden, um eventuell später ungewollt auftretende Probleme zu vermeiden.
Die Übertragung auf ein aus der Ehe hervorgegangenes Kind stellt eine weitere Möglichkeit der Auflösung dar. Ist das Kind jedoch minderjährig, muss der Übertragung durch das Vormundschaftsgericht zugestimmt werden.
Können sich beide Ehepartner nicht einigen, besteht die Möglichkeit der Beantragung einer Teilungsversteigerung nach der Scheidung. In diesem Fall wird die Immobilie öffentlich versteigert. Der erwirtschaftete Erlös fällt jedoch meist viel geringer aus als, wenn die Immobilie selber verkauft wird und sollte daher der allerletzte Ausweg sein. Der Antrag für eine Teilungsversteigerung kann, unabhängig von der Größe des Eigentumsanteils, von jedem der Ehepartner gestellt werden.
Für welche der Möglichkeiten Sie sich auch entscheiden: es ist unerlässlich den Wert Ihrer Immobilie zu kennen. Als professioneller Immobilienmakler sind wir in der Lage eine zuverlässige Werteinschätzung zu erstellen. Unsere kostenlose Onlinebewertungsstrecke gibt Ihnen einen ersten Überblick.
Unsere Auszeichnungen
SCHEIDUNG, HAUS UND SCHULDEN
Oft ist der Kredit für das gemeinsame Eigenheim bei einer Scheidung noch nicht abbezahlt. Unabhängig davon, ob beide Ehepartner noch verheiratet, bereits geschieden sind oder noch in der Immobilie wohnen, haftet für den Hauskredit derjenige Ehepartner, der den Vertrag mit der Bank unterschrieben hat.
Sind jedoch beide Ehepartner Kreditnehmer, besteht gegenüber der Bank eine Gesamtschuld. Jeder der Ehepartner kann dann von der Bank für den vollen ausstehenden Betrag des Kredits in Anspruch genommen werden. Zahlt nur einer der Partner den vollen Betrag, hat dieser gegenüber dem anderen Ehepartner einen Anspruch auf Ausgleich der Hälfte der Summe. Zwischen den Eheleuten kann jedoch eine Absprache über die Pflicht des Ausgleichs getroffen werden.
ROSENKRIEG – DIE IMMOBILIE ZWISCHEN DEN FRONTEN
Nicht immer läuft eine Scheidung friedlich ab – in einigen Fällen kommt es zu Auseinandersetzungen, Streitigkeiten und Konflikten mit dem Ergebnis: die (Ex-)Partner wollen nichts mehr miteinander zu tun haben. Dennoch muss irgendwie mit der Immobilie umgegangen werden.
Gerne stehen wir Ihnen auch in solchen Fällen als Immobilienmakler und neutraler Vermittler zur Seite. Mit einer professionellen Immobilienbewertung geben wir Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage, was mit Ihrer Immobilie geschehen soll. Im Falle eines Verkaufs übernehmen wir gerne alle anfallenden Aufgaben und kommunizieren den aktuellen Stand transparent an alle Parteien. Auch können wir den Notartermin mit Ihrer Vollmacht übernehmen, sodass Sie nicht notwendig Umgang miteinander haben.
Am Ende steht der schnelle und erfolgreiche Verkauf zu einem Top-Preis. Jeder und Jede bekommt seinen Anteil am Erlös ausgezahlt und die Expartner können getrennte Weg gehen.
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Unsere Kunden schätzen an unserer Arbeit vor allem unsere Kompetenz, Schnelligkeit und Hilfsbereitschaft. Aber auch unsere Professionalität bei der Betreuung und während der Abwicklung des Verkaufsprozesses sowie unser Einsatz werden immer wieder genannt.
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