Immobilien-Teilverkauf

15. April 2023
Immobilien

Immobilien-Teilverkauf - unabhängig und sicher im Alter

Mit dem Immobilien-Teilverkauf schaffen Sie sich finanziellen Spielraum, ohne gleich Ihre gesamte Immobilie zu veräußern. Sie behalten ein Wohnrecht auf Lebenszeit oder Nießbrauchrecht und können durch entsprechende vertragliche Regelungen sogar einen späteren Rückkauf selbstständig oder durch Ihre Erben vornehmen. Besonders Rentner und Pensionäre sehen sich steigenden Kosten gegenüber, welche durch die mageren Renten nicht zu bewältigen sind. Statt das eigene Haus, welches neben dem finanziellen auch einen emotionalen Wert besitzt, vollständig aus der Hand zu geben, behalten Sie mit einem Immobilien-Teilverkauf weiterhin die Kontrolle über Ihren Besitz und erhalten zusätzlich Geld aus dem Erlös.

Um den Immobilien-Teilverkauf zu verstehen und einen klaren Blick über die Folgen, die Risiken und die großen Vorteile des Teilverkaufs zu erhalten, sollten Sie sich zunächst Gedanken über Ihre individuelle Situation machen. Zudem gibt es bestimmte Begrifflichkeiten, die klar voneinander zu differenzieren sind, um den Prozess genau zu verstehen und am Ende deutlich vom Teilverkauf Ihrer Immobilie zu profitieren.

Erklärung des Immobilien-Teilverkaufs

Was genau ist der Immobilien-Teilverkauf eigentlich und welche Unterschiede zum gewöhnlichen Immobilienverkauf gibt es? Hier folgt die Erklärung!

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Nutznießer des Teilverkaufs

Für wen sich ein Immobilien-Teilverkauf eigentlich lohnt und welche konkreten Vorteile Sie daraus ziehen können, können Sie hier nachlesen.

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Ablauf des Teilverkaufes

Wir geben Ihnen hier detaillierte Informationen über den Zeitplan bei einem organisierten Immobilien-Teilverkauf.

Zum Ablauf
Der Immobilien-Teilverkauf mit Graf Immobilien

Wie Sie mit uns an Ihrer Seite den Teilverkauf Ihrer Immobilie schnell und sicher abschließen können und welche weiteren Vorteile sich Ihnen bieten, erfahren Sie hier!

Teilverkauf mit Graf Immobilien

Was genau ist ein Immobilien-Teilverkauf?

Beim Immobilien-Teilverkauf an ein Unternehmen verkaufen Sie als Eigentümer einen Teil Ihres Eigentums an einer Immobilie an ein Unternehmen oder einen Investor. Im Zuge des Verkaufs können Sie dabei verschiedene Nutzungsrechte wie das Nießbrauchrecht oder das Wohnrecht auf Lebenszeit vereinbaren. Dies ist üblich und wichtig, um die vollen Vorteile des Teilverkaufs auszuschöpfen. Schließlich sollen Sie weiterhin von Ihrem Eigentum profitieren, im Zweifel darin wohnen bleiben oder weiterhin Mieteinnahmen erhalten, sofern ein Nießbrauchrecht besteht.

Das Nießbrauchrecht gibt Ihnen das Recht, weiterhin die Nutzungen und Erträge aus der verkauften Immobilie zu beziehen. Sie können - mit bestimmten Einschränkungen - nach eigenem Ermessen über Ihre Immobilie verfügen und weiterhin Erträge mit Ihrer Immobilie erwirtschaften. Dies kann etwa in Form von Mieteinnahmen aus dem verkauften Teil der Immobilie geschehen. Das Unternehmen ist nach dem Verkauf lediglich Eigentümer des verkauften Teils der Immobilie und verlangt ein zuvor vertraglich festgelegtes Entgelt. Das Nießbrauchrecht besteht seit Jahrhunderten und ist fest im deutschen Rechtssystem verankert. Es hat sich seitdem bewährt und gilt, vernünftig ausgehandelt, als fair, rechtssicher und grundsolide.

Das Wohnrecht auf Lebenszeit ermöglicht es Ihnen als Verkäufer, Ihre Immobilie weiterhin zu bewohnen, solange Sie leben. Dabei lassen sich auch vertragliche Regelungen ausgestalten, die Ihren Angehörigen das gleiche Recht einräumen. Das Wohnrecht auf Lebenszeit ist im Grundbuch verankert und gilt ebenfalls als rechtssicher. Eine monatliche Miete ist im Normalfall nicht zu entrichten, da der Käufer bereits über das zuvor vereinbarte Nutzungsentgelt bezahlt wird.

Für wen lohnt sich ein Immobilien-Teilverkauf?

Ein Immobilien-Teilverkauf ist für mehrere Eigentümer interessant. In Anbetracht der Vorteile des Teilverkaufs und der vielseitigen Möglichkeiten, die vertraglichen Inhalte sowie Rechte und Pflichten beider Parteien auszuhandeln, kommt diese Art der Veräußerung einer Immobilie besonders für folgende Interessengruppen in Betracht:

Ein Immobilien-Teilverkauf ermöglicht Ihnen, kurzfristig Geld zu erhalten, ohne direkt das gesamte Gebäude zu veräußern. Auch wenn es schnell gehen muss, sollten Sie sich jedoch vor unseriösen Anbietern am Immobilienmarkt hüten und sich für einen validen Partner entscheiden, der Sie beim Immobilien-Teilverkauf begleitet, Ihnen beratend zur Seite steht und genügend Erfahrung auf dem Gebiet mitbringt. Ein Notverkauf führt schnell zu zusätzlichen Risiken und einem Verkauf zu deutlich schlechteren Konditionen für Sie als notwendig.

Wenn Sie etwa einen Teil Ihrer Immobilie verkaufen, aber dennoch in der Immobilie wohnen bleiben möchten, ist der Immobilien-Teilverkauf eine vielversprechende Möglichkeit, um Ihre Liquidität zu verbessern und sich lang ersehnte Träume oder Wünsche zu erfüllen. Gleichzeitig profitieren Sie von der Sicherheit durch das Nießbrauchrecht oder das Wohnrecht auf Lebenszeit. Sie können weiterhin frei über das Grundstück verfügen und sind unabhängig von Mieterhöhungen. Zudem müssen Sie Ihre gewohnte Umgebung nicht verlassen, was den Immobilien-Teilverkauf besonders für ältere Menschen umso attraktiver macht.

Häufig sind Erben nicht in der Lage, einen guten Kompromiss zu schließen, da es an finanziellen Mitteln fehlt. Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben und diese unter den Erben aufteilen möchten, bietet der Immobilien-Teilverkauf die optimale Chance, eine gütliche Einigung zu finden. Während ein Erbe das Haus behalten möchte, möchte der andere sich auszahlen lassen. Wenn Person A nun nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen, um Erben B seinen Anteil auszuzahlen, kann der Teilverkauf der Immobilie an einen Dritten die Wogen glätten. Oft lassen sich dadurch langwierige Gerichtsverfahren und Familienstreitigkeiten von vornherein abwenden. Die Immobilie bleibt im Familienbesitz, ohne dass einer der Erben auf seinen Anteil verzichten müsste oder finanziell schlechter gestellt wird.

Ein Immobilien-Teilverkauf ist für angehende Rentner interessant, da er ihnen erlaubt, ihr Vermögen aus ihrer Immobilie zu liquidieren, ohne dass sie ihre gewohnte Umgebung verlassen müssen. Insbesondere Rentner, die in einem größeren Haus wohnen, verbessern durch den Verkauf eines Teils ihrer Immobilie ihre finanzielle Situation und genießen weiterhin alle Freiheiten eines Eigentümers im Vergleich zum Mieter.

Durch den Verkauf eines Teils Ihrer Immobilie als Rentner bessern Sie Ihre Rente auf, können größere Anschaffungen tätigen oder das Geld für Ihre Kinder und Enkelkinder zurücklegen. Durch den Teilverkauf lässt sich auch der Umzug in eine kleinere Wohnung finanzieren oder eine Haushalts- und Pflegehilfe bezahlen. Beachten Sie dabei jedoch, dass sich diese Überlegungen nur dann lohnen, wenn das monatliche Entgelt für den neuen Teileigentümer geringer ausfällt als die bisherigen Unkosten für laufende Kredite. Soll ein Umzug stattfinden, sollten Sie unbedingt auf ein Nießbrauchrecht bestehen, um zum einen von dem Verkaufserlös zu profitieren und gleichzeitig ein passives Einkommen zur Aufbesserung Ihrer Rente zu generieren.

Wie läuft der Teilverkauf einer Immobilie ab?

Bevor Sie den teilweisen Verkauf Ihrer Immobilie in Erwägung ziehen, sollten Sie sich Ihrer persönlichen, finanziellen und steuerlichen Situation bewusst sein. Der gesamte Prozess beginnt mit dem Zusammentragen aller relevanter Dokumente, die Ihr Grundstück und Ihr Gebäude betreffen. Haben Sie dabei auch stets Ihre Einnahmen und Ausgaben genau im Blick, um ausrechnen zu können, inwiefern Sie einen wirtschaftlichen Vorteil durch den Teilverkauf erreichen. Ein professioneller Makler unterstützt Sie dabei, alle Unterlagen zu beantragen, den Verkehrswert Ihrer Immobilie zu ermitteln. Er zeigt Ihnen die Chancen auf, die sich durch den Immobilien-Teilverkauf für Sie als Eigentümer ergeben. Gleichzeitig klärt er Sie intensiv über Risiken und vertragliche Möglichkeiten auf, sodass Sie sich endgültig für oder gegen den Teilverkauf entscheiden können.

Lassen Sie auch den ideellen Wert Ihrer Immobilie nicht außer Acht. Wenn Sie Ihr Leben lang in Ihrem Haus gewohnt, seit Jahrzehnten auf die Ablösung des Kredits hingearbeitet und womöglich einst selbst den Grundstein gesetzt haben, fällt ein Teilverkauf viel leichter als die vollständige Veräußerung an einen Fremden.

Der eigentliche Immobilien-Teilverkauf beginnt mit der Besichtigung der Immobilie. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, den potenziellen Käufer kennenzulernen. Handelt es sich um ein Unternehmen, sollten Sie nicht vergessen, dass der Vertreter lediglich die wirtschaftlichen Interessen seines Arbeitgebers vertritt. Darum ist es auch hier sinnvoll, einen loyalen Makler an Ihrer Seite zu wissen, der durch langjährige Erfahrung und Expertise genügend Verhandlungsgeschick mitbringt, um Ihnen bestmögliche Verkaufserlöse und faire Bedingungen zu gewährleisten. Der Käufer wird Ihre Immobilie genau begutachten, Dokumente wie Energieausweis, Bebauungspläne, Grundbuchauszüge sowie Nachweise über Sanierungsmaßnahmen fordern und aus den vorliegenden Informationen ein Angebot generieren.

Um den Teilverkauf einer Immobilie erfolgreich zu beginnen, sollten Sie genau im Blick haben, was Ihre Immobilie wert ist und wie sich dieser Wert auf die verschiedenen Teileigentümer aufteilt. Wir helfen Ihnen mit unserer professionellen Immobilienbewertung dabei, den exakten Marktwert des Objektes zu bestimmen.

Stimmen beide Parteien dem Teilverkauf zu, ist ein Kaufvertrag aufzusetzen. Auch an dieser Stelle sei auf einen etablierten und seriösen Makler hingewiesen, der Sie berät. Ziehen Sie im Zweifel einen eigenen Anwalt hinzu, der den Vertrag prüft und Ihnen alle offenen Fragen beantwortet. Der Kaufvertrag muss alle wichtigen Aspekte des Teilverkaufs, wie die Höhe des Kaufpreises, den Umfang des Teilbesitzes und die Regelungen zum Nießbrauchrecht, Wohnrecht auf Lebenszeit und das Rückkaufrecht klar und eindeutig formuliert enthalten. Nachdem Sie und der neue Teileigentümer den Kaufvertrag beim Notar unterzeichnet haben, erfolgt die Übergabe des Teilbesitzes und die Auszahlung des Kaufpreises. Dadurch wird der Käufer zum Teilbesitzer der Immobilie und erhält entsprechende Rechte und Pflichten, die zuvor ausgehandelt wurden. Als Verkäufer behalten Sie jedoch weiterhin die volle Kontrolle über den restlichen Teil der Immobilie, sofern Sie eine entsprechende vertragliche Regelung getroffen haben. Berücksichtigen Sie während des gesamten Ablaufs des Immobilien-Teilverkaufs alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte. Ein Makler an Ihrer Seite stellt sicher, dass Sie als Verkäufer keine negativen Konsequenzen durch den Teilverkauf erfahren. Auch sollten Sie sich über die Auswirkungen auf Ihre Altersvorsorge und Ihren Wohnsitz im Klaren sein. Denken Sie dabei unbedingt auch an Ihre Erben.

Nach Unterzeichnung, Auszahlung und Übergabe aller notwendigen Dokumente zahlen Sie fortan ein monatliches Entgelt und können im Gegenzug im Rahmen der vertraglichen Regelungen über den ausgezahlten Kaufpreis und Ihre Immobilie verfügen.

Wie hoch ist das zu erwartende Nutzungsentgelt beim Immobilien-Teilverkauf?

Je nach Anbieter liegt das Nutzungsentgelt für den Immobilien-Teilverkauf zwischen fünf und sieben Prozent der ursprünglichen Auszahlungssumme pro Jahr (Stand März 2023). Zumeist wird bei Vertragsabschluss eine Sollzinsbindung von 10 Jahren festgelegt, wovon das Nutzungsentgelt unberührt bleibt. Ein hoher Teilverkaufserlös für Ihre Immobilie bedeutet also zugleich auch ein höheres Nutzungsentgelt, dass Sie zumeist monatlich an den Käufer zu entrichten haben.

Das Nutzungsentgelt beim Immobilien-Teilverkauf ist variabel und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es handelt sich um eine Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer. Das Nutzungsentgelt bezieht sich auf die Nutzung des Teils der Immobilie, der an den Käufer übergeht. Das Nutzungsentgelt wird in der Regel als monatlicher Betrag vereinbart. Zum einen spielt die Größe und der Wert des verkauften Teils der Immobilie eine entscheidende Rolle für die Höhe des Nutzungsentgeltes. Je größer und wertvoller dieser ist, desto höher fällt auch das Nutzungsentgelt aus. Weiterhin hängt das Nutzungsentgelt auch von der Laufzeit des vereinbarten Nießbrauchrechts oder Wohnrechts ab. Je länger die Laufzeit, desto höher kann auch das Nutzungsentgelt ausfallen. Hinzu kommen Aspekte wie das Rückkaufrecht oder ähnliche spezielle Nutzungsrechte oder Vereinbarungen, welche die Erben des Verkäufers betreffen.

Vergessen Sie jedoch nicht, dass das Nutzungsentgelt nicht als alleiniger Faktor zur Entscheidungsfindung beim Immobilien-Teilverkauf betrachtet werden darf. Halten Sie sich den ursprünglichen Kaufpreis, alle vertraglichen Regelungen und Ihren persönlichen Nutzen vor Augen. Berücksichtigen Sie Ihre individuelle Situation, die wirtschaftliche Lage, Inflation und Ihre Lebenserwartung, um eine angemessene Entscheidung zu treffen. Angesichts dessen ist die individuelle Beratung durch einen erfahrenen Immobilienmakler oder Rechtsanwalt unabdingbar.

Sicherer Immobilien-Teilverkauf mit Graf Immobilien

Der Immobilien-Teilverkauf in München bietet Ihnen Chancen, birgt jedoch zugleich auch Risiken. Unausgereifte Verträge und unseriöse Anbieter machen aus dem Teilverkauf Ihrer Immobilie schnell ein Verlustgeschäft. Daher ist ehrliche Beratung und grundsolide Unterstützung fundamental, um bestmögliche Konditionen für Sie auszuhandeln und auch rechtlich immer auf der sicheren Seite zu sein.

Mehr als 25 Jahre Erfahrung, ein engagiertes Team und ein großes Netzwerk aus Partnern und Kunden sind Ihr Garant für rechtssichere Abwicklung, faire Konditionen und bestmögliche Verkaufserlöse. Als etablierter Immobilienmakler zeichnet sich Graf Immobilien durch offene Kommunikation, Transparenz und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unseren Kunden aus. Wir unterstützen Sie beim Immobilien-Teilverkauf in München und begleiten Sie von der Erstberatung bis zur Schlüsselübergabe und darüber hinaus.

Sprechen Sie uns gerne jederzeit an und wir planen Ihren Immobilien-Teilverkauf in München. Unsere Experten freuen sich darauf, Ihnen alle Fragen zu beantworten und als loyaler Partner auf Augenhöhe beizustehen.

 

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