Immobilie in München geerbt – Was nun?

09. November 2022
Blog

Wenn Sie eine Immobilie erben, werden Sie nicht nur der rechtmäßige Eigentümer, sondern auch Rechtsnachfolger des Erblassers. Das schließt auch mögliche Verbindlichkeiten und andere Verpflichtungen mit ein. Oftmals stellt sich Erben in diesem Zusammenhang auch die Frage, wie mit der geerbten Immobilie, sei es eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück, verfahren werden soll.

Bei dieser Entscheidung kann eine professionelle Wertschätzung bereits weiterhelfen. Denn selbst eine belastete oder renovierungsbedürftige Immobilie kann einen Mehrwert für die Erben darstellen. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich unverbindlich, kostenfrei und indviduell, welche Vorteile die einzelnen Möglichkeiten, wie Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung, mit sich bringen. Unser Geschäftsleiter, Herr Andreas Baumann, und das gesamte Team der Graf immobilien GmbH stehen Ihnen hierfür jederzeit zur Verfügung.

 

 Wir freuen uns auf Ihren Anruf:  +49 (0) 89 / 66676890

Erbe annehmen oder ausschlagen?

 

Wenn Sie eine Immobilie erben, werden Sie nicht nur der rechtmäßige Eigentümer eben dieser, sondern auch Rechtsnachfolger des Erblassers. Mit der Immobilie erben Sie also nicht nur die zugehörigen Rechte, sondern auch die rechtlichen Verpflichtungen. Das schließt mögliche Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers mit ein.

Informieren Sie sich als Erbe einer Immobilie ausführlich über die finanziellen Aspekte hinter der Immobilie. Nehmen Sie Ihr Recht als eingesetzter Erbe wahr und sichten Sie das Grundbuch. Darin sind die Immobilie betreffende Belastungen, Hypotheken und weitere Verbindlichkeiten verzeichnet.

Auch eine belastete Immobilie kann ein Gewinn für Sie sein, wenn der Verkehrswert der Immobilie im Vergleich zur Belastung eine entsprechende Höhe hat. Bevor Sie die Entscheidung treffen das Erbe auszuschlagen oder anzunehmen, sollten Sie Ihre Immobilie einer professionellen Wertschätzung unterziehen.

Mit unserer Onlinebewertung erhalten Sie binnen weniger Minuten einen groben Schätzwert für Ihre Planung. In einem kostenlosen Beratungsgespräch vor Ort ermitteln wir einen realistischen Verkehrswert für die geerbte Immobilie.

REALISTISCHE WERTERMITTLUNG FÜR DEN ERFOLGREICHEN IMMOBILIENVERKAUF

 

Besonders wichtig für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie: die Immobilienbewertung. Und auch hier haben wir uns durch unsere jahrzehntelange Arbeit auf dem Münchner Immobilienmarkt eine herausragende Kompetenz erarbeitet. So können wir für Ihre Immobilie einen realistischen Marktwert ermitteln und diesen in einen zufriedenstellenden Verkaufspreis verwandeln.

Bei uns bekommen Sie vom regionalen Immobilienmakler echte Werte aus einer echten Immobilienbewertung.

Alleinerbe oder Erbengemeinschaft?

 

Besonders wichtig ist die Auseinandersetzung mit der Erbform und den zugehörigen Besonderheiten. Sind Sie der alleinige Erbe, so werden Sie auch der alleinige Rechtsnachfolger und somit Verantwortliche für zugehörigen Pflichten. Sind mehrere Personen als Erben der Immobilie benannt, so treten Sie das Erbe als eine sogenannte Erbengemeinschaft an.

Als Erbengemeinschaft verwaltet man den Nachlass als Gemeinschaft. Somit muss auch das weitere Vorgehen einstimmig und gemeinschaftlich abgestimmt werden. An Immobilien hängen oftmals viele Erinnerungen und Emotionen, Entscheidungen werden deshalb selten rational betrachtet. Das kann schnell zu Uneinigkeit und Streit innerhalb der Erbengemeinschaft führen.
Ziehen Sie deshalb zur Entscheidungsfindung einen neutralen Partner zu rate. Wir, als Immobilienmakler in München bewerten Ihre Situation aus einer professionellen Perspektive und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf. Auch Ihre Hausbank berät Sie gern für Szenarien wie der Auszahlung von einzelnen Erben.

Geerbte Immobilie behalten oder verkaufen?

 

Mit einer geerbten Immobilie ergeben sich verschiedene Möglichkeiten. Möchte man sich den Traum vom Eigenheim verwirklichen und die Immobilie selbst nutzen? Nutzt man das Geld aus dem Verkauf für das Ablösen eines eigenen Kredits oder erfüllt sich einen langersehnten Traum? Vermietet man die Immobilie vorübergehend und schiebt die Entscheidung nach hinten?

Als Erbe einer Immobilie stehen Ihnen viele Wege offen, wir als Ihr Immobilienmakler in München stehen Ihnen beratend zur Seite:

Bevor Sie sich für die Eigennutzung einer geerbten Immobilie entscheiden, müssen Sie sich einige Fragen stellen. Auch, wenn Sie durch das Wohnen im Eigentum die Kosten für die Miete sparen, kommen neben den Steuern einige Kosten auf Sie zu.

Bewerten Sie die geerbte Immobilie vor einer Entscheidung kritisch und holen Sie sich Kostenvoranschläge ein:

  • Sind Umbaumaßnahmen (z. B. behindertengerecht, andere Raumaufteilung, weitere Zimmer) notwendig? Muss die Immobilie renoviert werden und falls ja, könnte es zu einem Renovierungsstau kommen? Muss ich weitere Erben auszahlen?
  • Beachten Sie bei Ihrer Entscheidung, dass Sie in vielen Fällen des Eigenbedarfs die Erbschaftssteuer umgehen können. Investitionen in die geerbte Immobilie, um sie an den Eigenbedarf anzupassen, können sich also finanziell lohnen!

Bei Einfamilienhäuser und Wohnungen lohnen sich Vermietungen selten, da die Instandhaltungskosten nicht vollständig auf den Mieter umgelegt werden können. Die durch die Vermietung entstehenden Pflichten als Vermieter und die zugehörigen Verwaltungsaufgaben werden selten wirtschaftlich durch die Mieteinnahmen abgedeckt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie sich selbst mit der Verwaltung einer Immobilie wenig auskennen.

Die Entscheidung für die Vermietung einer geerbten Immobilie muss aber nicht aus der rein wirtschaftlichen Perspektive gefällt werden. Sie leben in einer anderen Stadt und der Umzug nach München wäre für Sie zwar jetzt nicht möglich, in Zukunft aber denkbar? Dann vertrauen Sie bei der Suche nach Mietern einem erfahrenen Immobilienmakler in München. Wir finden für Sie nicht nur den idealen Mieter, sondern ermitteln auch einen marktgerechten Mietpreis.

Der Verkauf einer geerbten Immobilie verschafft Ihnen als Erbe die finanzielle Freiheit, die sich der Erblasser sicherlich für Sie gewünscht hat. Beachten Sie bei einer Erbengemeinschaft, dass die Entscheidung für den Verkauf einer geerbten Immobilie gemeinsam getroffen werden muss.

Um Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich vor dem Verkauf einer Immobilie unbedingt informieren, ob Spekulationssteuer anfallen würde.

Als erfahrener Immobilienmakler in München betreuen wir Sie gerne bei allen Fragen rund um das Thema Immobilienverkauf. Als Ihr Makler liefern wir Ihnen das Rundum-sorglos-Paket, finden den idealen Käufer und verhandeln einen Top-Preis, damit das Erbe einer Immobilie für Sie zum Glücksfall wird!

Ihre Vorteile beim Immobilienverkauf mit Graf Immobilien

  • umfangreiche Marktkenntnis: Wir kennen die Stadt, die Leute und den Immobilienmarkt.
  • kompetent & erfahren: Unsere Mitarbeiter sind alle qualifiziert und bilden sich ständig weiter
  • realistische Immobilienbewertung: Wir ermitteln für Sie den bestmöglichen Verkaufspreis!
  • persönliche Betreuung: Für Sie steht rund um die Uhr ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung
  • ehrlich & transparent: Eine partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit ist für uns die Voraussetzung für den Erfolg.  

Vereinbaren Sie einen kostenlosen & unverbindlichen Beratungstermin oder rufen Sie uns ganz einfach an. Ihr Ansprechpartner vor Ort: Tim Wrona.

089 - 66 67 68 90

Welche Steuern fallen beim Erbe einer Immobilie an?

 

Als Immobilienmakler in München kennen wir uns bestens mit Ihrer Situation als Hauserbe aus und geben gern unser ganzen Wissen an Sie weiter. Wenn Sie die Höhe der zu erwartenden Steuern ermitteln möchten oder sich über Wege informieren wollen, Steuern zu sparen, dann empfehlen wir Ihnen gerne einen Steuerberater aus unserem Netzwerk.

 

Erbschaftssteuer

Als Erbe einer Immobilie steht Ihnen ein Freibetrag zu, dessen Höhe laut Gesetz vom Verwandtschaftsgrad abhängt. Übersteigt der Wert Ihres Erbes den für Sie zutreffenden Freibetrag, so muss auf den überschüssigen Betrag die Erbschaftssteuer gezahlt werden. Auch die Erbschaftssteuerklasse richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad.

 

Spekulationssteuer

Die sogenannte Spekulationssteuer bezeichnet die Steuer auf einen Gewinn, der aus privaten Veräußerungsgeschäften eines Wirtschaftsgutes zustande kommt. Ob eine Spekulationssteuer fällig wird oder nicht, hängt von der jeweiligen Spekulationsfrist ab.

Spekulationssteuer betrifft die wenigsten Erben einer Immobilie, denn häufig hat der Erblasser das Haus zuvor mehr als 10 Jahre selbst bewohnt. Somit ist die Spekulationsfrist von 10 Jahren, beginnend mit der Unterschrift des Kaufvertrages, meist schon abgelaufen. Da Sie das Haus nicht kaufen sondern erben, läuft die Spekulationsfrist einfach weiter.

An was muss sonst noch gedacht werden?

 

Für alle Behördengänge benötigen Sie einen Erbschein, beantragen Sie diesen also so schnell wie nur möglich.
Die Berichtigung des Grundbuchs ist für Erben in den ersten zwei Jahren nach dem Erbfall kostenlos und kann gegen Vorlage des Erbscheins beantragt werden.
Informieren Sie das Finanzamt über Ihr Erbe und das weitere Vorgehen.

Für ausführliche Einblicke rund um das Thema Erben einer Immobilie, sollten Sie unseren kostenlosen Ratgeber anfordern!

 

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